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Gemeinnützige Stiftungen

Vorteile einer Schweizer Stiftung

Das Stiftungsrecht der Schweiz ist im Zivilgesetzbuch (ZGB) fest verankert und stützt sich auf eine lange Tradition. Dies und der eingespielte Umgang der Behörden und Dienstleister mit Stiftungen bürgt für Rechtssicherheit und sorgt dafür, dass die Zweckerfüllung die Lebensdauer der Stifter problemlos überdauert und bestimmungsgemäss verfolgt wird. Deshalb wählen Stifter aus der ganzen Welt die Schweiz als Standort für Ihre gemeinnützigen Stiftungen.

Die gemeinnützigen Stiftungen und Personalvorsorgestiftungen stehen unter der Aufsicht des Schweizer Gemeinwesens (Bund, Kanton, Gemeinde). Nebst dem Zweckartikel, der Widmung des Anfangskapitals und dem Namen der Stiftung, bestimmt die Stiftungsurkunde vor allem auch die Organisation der Stiftung und die Art der Verwaltung.

Die gemeinnützigen Stiftungen und Personalvorsorgestiftungen sind verpflichtet, sich im Handelsregister eintragen zu lassen. Auf Antrag können sie von der Steuer befreit werden.