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Gründung einer Aktiengesellschaft

Facts & Figures

  • Eigene Rechtspersönlichkeit
  • Kapitalgesellschaft
  • Mindestkapital von CHF 100'000.00
  • Gründer: Mindestens 1 (natürliche oder juristische Person)
  • Ausgabe von Namens- und/oder Inhaberaktien
  • Optional Stimmrechts- und/oder Vorzugsaktien möglich
  • Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen
  • Anonymität (Keine Offenlegung der Eigentumsverhältnisse)
  • Buchführungspflicht
  • Revisionspflicht (Bei KMU ist Verzicht möglich)
  • Die Firma kann grundsätzlich frei gewählt werden
  • Gesetzliche Grundlage in Art. 620 - 763 OR

Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit. Das Kapital ist in Aktien aufgeteilt. Die Aktionäre üben ihre Rechte als Gesellschafter im Rahmen der Generalversammlung aus. Die Geschäftsführung obliegt dem Verwaltungsrat oder den vom Verwaltungsrat eingesetzten Geschäftsführern. Der Verwaltungsrat besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern. Diese brauchen nicht Aktionäre zu sein. Die Gesellschaft muss mindestens durch eine Person vertreten sein, die Wohnsitz in der Schweiz hat.

Die AG hat ein Aktienkapital von mindestens CHF 100'000.00. Das Aktienkapital ist in Inhaber- und/oder in Namensaktien aufgeteilt. Es können zusätzlich Stimmrechtsaktien ausgegeben werden. Bei der Gründung ist auf jede Aktie mindestens 20 % des Nennwertes zu leisten, insgesamt aber mindestens CHF 50'000.00. Die Liberierung kann bar oder mittels Sacheinlage bzw. Sachübernahme erfolgen. Die AG wird durch eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen oder andere Gesellschaften gegründet, wobei es unerheblich ist, ob die Aktionäre Ausländer oder Schweizer sind.

Die AG ist buchführungspflichtig. Die Haftung von Verbindlichkeiten bei der Aktiengesellschaft beschränkt sich auf das Kapital der Gesellschaft.